Erinnerung
Liebe Trainer/innen, denkt an eure Lizenzverlängerung 2025!
Termine der Fortbildungen werden rechtzeitig bekanntgegeben
Für die Verlängerung müssen 20 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit in der Stundenverwaltung (Homepage Gemeinschaft der Fußballtrainer Unterfranken e.V.) seine bisher bei der GFT erbrachten Stunden zu kontrollieren. Stundenbestätigungen vom DFB Talentsichtungstag oder DFB Trainer Dialog bitte bei der Verlängerung mitbringen bzw. zusenden.
Die Abgabe der Unterlagen kann entweder bei einer
Fortbildung erfolgen oderper Post gesendet werden an:
Franz Dülk Dr.-Rotter- Str. 9, 97525 Schwebheim
Für die Verlängerung der C/B Lizenz werden folgende Unterlagen benötigt:
a.) Sollte eine der beiden Unterlagen unter 1 oder 2 verloren gegangen sein, so muss eine Verlusterklärung ausgefüllt werden.
Das Formular einer Verlusterklärung kann von unserer Homepage heruntergeladen werden.
Überweisung
Konto: Gemeinschaft der Fußballtrainer, Unterfranken
IBAN: DE 07793501010009568734
Sparkasse Schweinfurt - Haßberge
Verwendungszweck: Lizenzgebühr (und Name)
BFV- inflationsbedingte erhöhten Gebührenerhöhung ab 01.03.2025
31,22 € Ausweisgebühr Lizenz dezentral
11,56 € Ausweisgebühr BLSV/DOSB dezentral
46,27 € Verlängerungsgebühr dezentral
= 89,05 € Verlängerungsgebühr
46,27 € zusätzlich. Verlängerungsgebühr bei Fristüberschreitung
= 135,32 €
Bei Rückfragen: Franz Dülk Lizenzverlängerung, Handy 01753415870,
E-Mail:fcduelk@freent.de
Bei Rückfragen Stundenverwaltung
Toni Adelhardt: Telefon: 093848454, Stundenverwaltung / Stundenliste
E-Mail: sum_adelhardt@t-online.de
Liebe Trainerkollegen/innen
bei neuer Adresse, Festnetznummer,Handy, E-Mail und Änderung der Bankdaten, bitten wir um Mitteilung.
Wir benötigen diese aktuellenDaten für unsere Mitgliederliste, Stundenverwaltung und Bankliste.
E-Mail: sum_adelhardt@t-online.de
Franz Dülk, Finanzen und Bankliste
E-Mail: fcduelk@freenet.de
Beim Einzug des Mitgliederbeitrags gehen die zusätzlichen Kosten der Bank, bei falscher IBANoder Rückläufer zu Lasten des Mitglieds (Die Gebühren der Banken sind enorm gestiegen).
Ab dem 01.03.2025 gelten für die Lizenzverlängerungen die Inflationsbedingten erhöhten Gebühren.